Insolvenzrecht

Wir beraten umfassend bei Insolvenzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit:

  • Anfertigung eines Umstrukturierungskonzeptes außer dem Insolvenzverfahren;
  • Rechtsberatung bei Bestellung einer Sicherheit im Falle von Insolvenz eines Geschäftspartners;
  • Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
  • Anmeldung von Forderungen;
  • Vertretung im Insolvenzverfahren;
  • Anfertigung und Inkraftsetzung von Vergleichsangeboten;
  • Unterstützung bei Verfahren über Aussonderung der nicht zum Verfahren gehöhrenden Vermögenswerte, z.B. aus Eigentum Dritter;
  • Rechtsberatung beim Erwerb eines Vermögens von den insolventen Schuldnern.