Insolvenzrecht
Wir beraten umfassend bei Insolvenzrecht, insbesondere im Zusammenhang mit:
- Anfertigung eines Umstrukturierungskonzeptes außer dem Insolvenzverfahren;
- Rechtsberatung bei Bestellung einer Sicherheit im Falle von Insolvenz eines Geschäftspartners;
- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens;
- Anmeldung von Forderungen;
- Vertretung im Insolvenzverfahren;
- Anfertigung und Inkraftsetzung von Vergleichsangeboten;
- Unterstützung bei Verfahren über Aussonderung der nicht zum Verfahren gehöhrenden Vermögenswerte, z.B. aus Eigentum Dritter;
- Rechtsberatung beim Erwerb eines Vermögens von den insolventen Schuldnern.